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Leihfristen & Gebühren

Ihre Medienentleihungen sind an bestimmte Leihfristen gebunden. Bei Leihfristüberschreitungen entstehen Mahngebühren. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Mahnungen und Verlängerungen.

Leihfristen im Überblick

AusleihstatusLeihfrist   
Ausleihbestand28 TageVerlängerung bis zu viermal möglich 
verkürzt ausleihbar         8 TageVerlängerung bis zu viermal möglich 
PräsenzbestandKurzausleiheVerlängerung nicht möglich

Lesebereich-Ausleihe

Standort LesebereichLeihfrist   
Bücher ohne Kennzeichnung28 TageVerlängerung bis zu viermal möglich 
Bücher mit Kennzeichnung -V-8 TageVerlängerung bis zu viermal möglich 
Bücher mit Kennzeichnung -N-KurzausleiheVerlängerung nicht möglich 
Aktuelle ZeitschriftenKurzausleiheVerlängerung nicht möglich

Magazin-Ausleihe

Standort MagazinLeihfrist   
Bücher und sonstige Medien28 TageVerlängerung bis zu viermal möglich 
Bücher mit Kennzeichnung -V-8 TageVerlängerung bis zu viermal möglich 
Zeitschriften (ältere Jahrgänge)8 TageVerlängerung bis zu viermal möglich

Unser Präsenzbestand kann in Form einer Kurzausleihe entliehen werden:

Über Nacht

  
Montag -  Donnerstag: ab 17:00 Uhr
Rückgabe: Bis 10:00 Uhr des folgenden Öffnungstags 

Über das Wochenende

  
Freitag: ab 15:00 Uhr
Rückgabe: Bis 10:00 Uhr des darauf folgenden Montags 

Über Feiertage

 
Am Vortag: ab 17:00 Uhr
Rückgabe: Bis 10:00 Uhr des folgenden Öffnungstags 
  • Alle mit „-N- nicht ausleihbar“ gekennzeichneten Exemplare im Lesebereich,
  • Zeitschriften (Einzelhefte, gebundene Jahrgänge) aus dem Lesebereich,
  • Exemplare aus den Semesterapparaten und Literaturlisten.
  •   Zeitschriften aus dem Magazin,
  •   Bücher und sonstige Medien mit besonderer Kennzeichnung "-V-  verkürzt ausleihbar".
  • Dies gilt für besonders seltene und kostbare Bücher (sogenannte Rarrissima) und Schallplatten,
  • die Bestellung erfolgt über den Katalog,
  • diese betreffenden Medien können in einem dafür vorgesehenen Arbeitsraum in der Bibliothek eingesehen werden.
  • Dies betrifft die Ausleihe von Schriften, die unter §131 Abs. 1 StGB, §184 Abs. 3 StGB und §15 JugSchG fallen,
  • die Ausleihe darf nur erfolgen, wenn der Benutzer schriftlich versichert, diese ausschließlich persönlich und zu wissenschaftlichen Zwecken zu benutzen und
  • die Ausleihe darf nur erfolgen, wenn der Benutzer schriftlich versichert, volljährig zu sein.

Gebühren

Bestimmte Leistungen der Universitätsbibliothek sind kostenpflichtig. Möchten Sie Dienste in Anspruch nehmen, die mit Kosten verbunden sind, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin.

Die Höhe der Gebühren wird von der Landesregierung Niedersachsen festgelegt und ist in der Gebühren- und Entgeltordnung nachzulesen.